Allgemeine Geschäftsbedingungen / Platzordnung

Hafen und Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG – Citymarina Berlin Rummelsburg, Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin

Bestandteil des zwischen unseren Gästen und uns geschlossenen Mietvertrages sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bitte beachten Sie, dass auch durch Ihre telefonische Zusage ein verbindlicher Mietvertrag zustande kommt.

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Stellplatz- und Liegeplatzreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Stell– und Liegeplatzreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Liegeplatzes vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung. Dauer – und Winterliegerplätze sind gesondert geregelte befriste Mietverträge und unterliegen den dort verhandelten Bestimmungen und Konditionen.

  2. Leistungs- und Lieferverträge aus dem Infrastrukturangebot Busport, der Sliprampe und der Citymarina gelten als geschlossen, wenn die Leistung bestellt und bezahlt wurde.

  3. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast einen Stell- und Liegeplatz in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast einen anderen Stell – oder Liegeplatz zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, den zugesagten Liegeplatz trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, den reservierten Liegeplatz baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Dem Vermieter steht es frei den Liegeplatz zu verschieben um eine optimale Ausnutzung der verfügbaren Ressourcen sicherzustellen.

  4. Die Mietzeit schließt die Nutzung eines Platzes im gebuchten Zeitraum ein.

  5. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist erlaubt. Hunde sind außerhalb des Bootes auf dem Steg und dem Hof an der Leine zu führen.

  6. Ihre Buchung wird durch uns nach Bestätigung und Eingang der Zahlung per PayPal in Höhe von 100 % des errechneten Beherbergungspreises als verbindlich behandelt.

  7. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag (Stellplatz / Liegeplatz) ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung hat über das Buchungsformular zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

    – Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn: 50 % Erstattung
    – Stornierung weniger als einen Monat bis 10 Tage vor Mietbeginn: 20% Erstattung. Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter erfolgen.
    – Bei Stornierungen innerhalb 10 Tage vor Anreise gibt es keine Erstattung der Kosten.

  8. Haftung und Pflichten des Mieters: Der Stell- und Liegeplatz und die Infrastruktur sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Infrastruktur oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei Übernahme des Stell- oder Liegeplatzes oder Nutzung der Infrastruktur und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Die Anmietung eines Stell- oder Liegeplatzes als Location für eine private oder gewerbliche Feier ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung möglich und ist je nach Umfang mit Zusatzkosten verbunden.

  9. Sicherheit: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich zugänglichen Bereiche der Betriebsstätte des Vermieters mittels optisch-elektronischer Mittel (Videokameras) unter Verwendung von Auspixelung (Unkenntlichmachen) zur Prävention von Delikten gegen das Eigentum des Vermieters sowie zur Sicherung von Beweismitteln überwacht wird. Der Mieter wird ausdrücklich vor Betreten der Betriebsfläche des Vermieters durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen.  

Das Trampolin darf nur von offiziell eingebuchten Gästen der Hafenjungs Berlin GmbH (Hafenküche inkl. Grillpatz), dem Camper Port Berlin sowie der der Citymarina Berlin genutzt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Einhaltung der Aufsichtspflicht hin, da es sich hier um Sportgerät mit der Altersempfehlung des Herstellers „ab 6 Jahren“ handelt. Eltern haften für Ihre minderjährigen Kinder.